Gerechte Urlaubsplanung in Arztpraxen

Gerechte Urlaubsplanung in Arztpraxen

Betriebsurlaub in die Schulferien legen

Die Planung des Jahresurlaubs führt in vielen Arztpraxen zu Konflikten, etwa wenn sich die Wünsche der Mitarbeiter überschneiden, oder wenn die Praxis während der Schulzeit in Betriebsferien geht. Rechtlich sind Ärzte auf der sicheren Seite, wenn sie Betriebsurlaub anordnen. Aus Rücksicht auf Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern sollten sie die Praxis jedoch nur während der Schulferien schließen.

Eine konkrete Höchstgrenze für Urlaubstage, die als Betriebsferien angeordnet werden dürfen, gibt es nicht. Mehr als zwei Drittel des Jahresurlaubs sollten Ärzte damit allerdings nicht verplanen, um den Betriebsfrieden zu sichern.

Wenn sich die Urlaubswünsche der Mitarbeiter überschneiden, ist es das Beste, ein Gespräch aller Beteiligten zu initiieren. Meist lässt sich eine Einigung finden. Ist keine Einigung möglich, haben Eltern Vorrang. Ärzte sollten dabei aber auch die Erholungsbedürftigkeit der Mitarbeiter berücksichtigen und wie lange der letzte Urlaub zurückliegt.

Diese und weitere nützliche Informationen für Ärzte finden sich im neu erschienenen Ratgeber „Recht in der Praxis“. Das Buch des Ratgeberverlags im Kitteltaschenformat ist nach Problemfeldern gegliedert. Ob Konflikte mit Patienten, Mitarbeitern, Lieferanten, Kammern oder staatlichen Stellen: Ärzte finden hier konkrete Hilfe für den Praxisalltag mit vielen Checklisten und Praxistipps. Bestellung versandkostenfrei im Internet unter: Bestellung .

Medienbüro Medizin (MbMed):  Recht in der Praxis – Ratgeber für Ärzte
ISBN 978-3-931688-14-1; für 9,90 Euro im Buchhandel

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